Wenn Sie eine Behinderung oder eine Lernstörung haben, können Sie sich während Ihres gesamten Studiums an den Student Support wenden.
Die unibz ist an ihren Campus in Bozen, Brixen und Bruneck barrierefrei. Auch in der Mehrzahl der Studierendenwohnheime und in den Mensen ist der Zugang für Personen mit Behinderung gewährleistet.
Die Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten zur Gewährleistung der Chancengleichheit während des Studiums werden auf der Basis folgenden in Italien und in der Autonomen Provinz Bozen geltenden Gesetzen und Richtlinien angeboten:
Bei den Sprachtests oder den Aufnahmeprüfungen können Ihnen Befreiungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen gewährt werden. Beispielsweise kann eine zeitliche Verlängerung bei schriftlichen Prüfungen sowie die Benutzung von technischen Hilfsmitteln ermöglicht werden. Um die erwähnten Unterstützungsmaßnahmen garantieren zu können, müssen Sie sich mindestens einen Monat vor der jeweiligen Aufnahmeprüfung an den Student Support wenden und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ein ärztliches Attest über die Behinderung einreichen. Mit dem Student Support können Sie- je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen - die Art der Unterstützung und die nachteilsausgleichenden Maßnahmen absprechen.
Wenden Sie sich an den Student Support, um ein Nachteilsausgleich bei den Prüfungen und während der Lehrveranstaltungen während Ihres Studiums zu beantragen.
Mit einem Behinderungsgrad ab 66 % haben Sie Anrecht auf eine vollständige Befreiung von den Studiengebühren. Dazu müssen Sie bei der Immatrikulation im Studentensekretariat ein von der Sanitätseinheit ausgestelltes Zertifikat einreichen.
Die Abteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozen gewährt besondere Formen der Unterstützung. Je nach Art der Behinderung besteht diese in der Finanzierung von Hausbetreuungsdiensten und der Vergütung von Reisekosten und Transporterleichterungen. Je nach Familieneinkommen ist eine Kostenbeteiligung der Studierenden an den Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Wenn Sie eine Diagnose über eine Lernstörung (Gesetz 170/2010) einreichen, dann haben Sie Anrecht auf didaktische Flexibilität mit individuellen Befreiungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. eine zeitliche Verlängerung oder die Verwendung von technischen Hilfsmitteln bei den Prüfungen.
Um die erwähnten Befreiungs- und Ausgleichsmaßnahmen bei den Aufnahmeprüfungen garantieren zu können, müssen Sie mindestens einen Monat vor der jeweiligen Aufnahmeprüfung/Sprachprüfung eine Diagnose der Lernstörung per E-Mail einreichen. Die Bescheinigung muss von einer vom nationalen Gesundheitsdienst anerkannten Einrichtung ausgestellt werden. Der zu Grunde liegende diagnostische Test darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Wenden Sie sich an den Student Support, um ein Nachteilsausgleich bei den Prüfungen und während der Lehrveranstaltungen während Ihres Studiums zu beantragen.
Vom Universitätsrat am 29. 06.2018 genehmigt.
Mehr Infos zu den Serviceleistungen
Laura Levaggi (Dekret des Rektors Nr. 196/2017)
Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften
Camilla Wellstein
Fakultät für Design und Künste
Hans Höger
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Michael Nippa
Fakultät für Bildungswissenschaften
Silvia Dell'Anna, Vanessa Macchia
Fakultät für Ingenieurwesen
Xiaofeng Wang, Martina Aurora Costa Angeli