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Freie Universität Bozen

Informationen für Nicht-EU-Bürger*innen im Ausland

Informationen für Nicht-EU-Bürger*innen im Ausland

Für Nicht-EU-Bürger*innen ist die Bewerbung um einen Studienplatz nicht schwierig. Lesen Sie sich einfach die Informationen auf dieser Seite durch und Sie können Ihr Studium an der unibz beginnen oder fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie EWR-Bürger*in sind, die entsprechende Seite konsultieren sollten.

Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz im Ausland können sich nur während der ersten Bewerbungssession (in der Regel von März bis April) bewerben. Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Italien sollten die entsprechende Seite besuchen.

Sprachvoraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Studiengang der unibz sind Sprachen die erste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen. Überprüfen Sie die spezifischen Sprachanforderungen auf den Seiten des Studiengangs und laden Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat hoch oder melden Sie sich für eine Sprachprüfung an der unibz. 

Bewerbung für einen Bachelor

Sie benötigen einen mit dem italienischen Sekundarschulabschluss gleichwertigen Abschluss, der am Ende einer mindestens 12-jährigen Sekundarschulzeit erworben wurde oder wird.

Wenn die Dauer Ihrer schulischen Ausbildung weniger als 12 Jahre beträgt, gelten die Vorschriften des italienischen Ministeriums für Universität und Forschung. Wenn in Ihrem Heimatland ein Eignungstest für den Hochschulzugang erforderlich ist, müssen Sie die Ergebnisse dieses Tests bei der Bewerbung an unserer Universität angeben. Für einige Qualifikationen (z.B. amerikanische und brasilianische Qualifikationen) hat das italienische Ministerium für Universität und Forschung spezifische Zulassungskriterien festgelegt.

Je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.

Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Studienberatung.

Bewerbung für einen Master

Welche Kriterien für die Zulassung gelten, können Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs überprüfen. Wenn Ihre Heimatuniversität einen Diploma Supplement ausstellt, können Sie sich mit diesem bewerben.

Wenn Sie kein Diploma Supplement haben, je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.

Checkliste für eine erfolgreiche Bewerbung

  1. Bewerben Sie sich online und beachten Sie dabei die Angaben am Ende der Studiengangsseite.
  2. Wenn Sie Ihren Namen in der Rangliste der zugelassenen Studierenden finden, zahlen Sie die erste Rate der Studiengebühren, um Ihren Studienplatz zu sichern.
  3. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um nachzuweisen, dass Ihr Abschluss Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem ermöglicht.
  4. Starten Sie Ihren Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal.

Visumantrag auf Universitaly

Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie per E-Mail Informationen über die Beantragung eines Studienvisums für Italien auf Universitaly. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur unibz nicht automatisch einen Anspruch auf ein Visum begründet, da dies in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen diplomatisch-konsularischen Vertretung Italiens im Ausland liegt. Gleichzeitig verleiht der Erhalt eines von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung ausgestellten Studienvisums nicht automatisch das Recht auf eine Immatrikulation an der unibz.

Studiengebühren, Förder- und Unterkunftsmöglichkeiten

Die Studiengebühren für das Studium an der unibz betragen 1360 € pro Jahr (in zwei Raten zu zahlen). Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz im Ausland können sich nicht sofort um ein Stipendium der Autonomen Provinz Bozen bewerben. Sie können sich erst nach einem Jahr regulärem Aufenthalt in Südtirol bewerben.

Sie können auch nach weiteren Informationen über andere Stipendien suchen, die von der italienischen Regierung speziell für ausländische Studierende finanziert werden.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Unterkunft in der Campusstadt, in der Sie studieren werden (Bozen, Brixen oder Bruneck), rechtzeitig organisieren.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Südtirol sind vergleichbar mit jenen in anderen mitteleuropäischen Städten. Man sollte durchschnittlich – die Studiengebühren nicht inbegriffen - mit ca. 700-800 € monatlich rechnen (Wohnen, Essen, Studienmaterialien, Freizeit, Kleidung, Krankenversicherung).

Sie sollten auch die Kosten für Krankenversicherung und Visa berücksichtigen. Insgesamt kostet ein Bachelorstudium rund 33.000 €, ein Masterstudium 22.000 €.

Erste Schritte in Südtirol

Sie müssen gesetzlich innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft in Italien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sobald Sie ankommen, wenden Sie sich bitte an den Student Support, wo Sie alle notwendigen Informationen erhalten werden. Bitte lesen Sie alle Informationen zur Organisation Ihres Lebens in Südtirol sorgfältig durch.

Mit einer Studienaufenthaltserlaubnis können Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche und nicht mehr als 1.040 Stunden pro Jahr in Teilzeit arbeiten. Wenn Ihnen nach Abschluss des Studiums eine Stelle angeboten wird, können Sie Ihre Studienaufenthaltserlaubnis in eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis umwandeln lassen. Durch den Nachweis, dass Sie die von der Regierung für Ihre Art von Arbeit festgelegten Kriterien erfüllen, erhalten Sie eine Punktzahl nach dem Gesetz, das die Quoten für die Arbeitsmigration regelt.