Die Freie Universität Bozen (unibz) führt die Anerkennung in Zusammenarbeit mit der Studieninformation Südtirol der Abteilung 40 der Autonomen Provinz Bozen durch.
Anerkannt werden nur jene Studienrichtungen, die im Notenwechsel enthalten sind. Doktoratsstudien (PhD) und an Fachhochschulen erworbene Titel können über den Notenwechsel nicht anerkannt werden:
Maximale Bearbeitungszeit gemäß Notenwechsel: 4 Monate
Durchschnittliche Dauer: ca. 2 Monate
Sie informieren sich unter den Links weiter unten auf dieser Seite, ob Ihr österreichischer Studientitel in der Liste zum Notenwechsel aufgeführt ist.
Sie senden das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Studierendensekretariat (studentoffice@unibz.it). Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail, die Sie für die Anmeldung zu Staatsprüfungen, Wettbewerben usw. verwenden können.
Einmal im Monat werden die Anträge im Rahmen einer Dienstkonferenz mit Vertretern der Studieninformation Südtirol der Autonomen Provinz Bozen überprüft.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird der österreichische Studientitel dem beantragten italienischen Studientitel gleichgestellt.
Das Studierendensekretariat sendet Ihnen das vom Rektor digital unterzeichnete Anerkennungsdekret im pdf/A-Format via E-Mail zu. Es wird kein Dekret in Papierform ausgestellt.
Nach Beginn des Anerkennungsverfahrens ist keine Rückerstattung der eingezahlten Gebühr mehr möglich. Auch ist es nicht möglich, mehrmals um die Anerkennung desselben Titels anzusuchen.
Mit der Ausstellung des Anerkennungsdekrets gilt das Verfahren als abgeschlossen.
Gemäß Gesetz vom 12. Februar 1992, Nr. 188 sind italienische Staatsbürger/innen, die um Anerkennung angesucht und das Dekret noch nicht erhalten haben, dazu berechtigt, mit Vorbehalt an Staatsprüfungen, ausgeschriebenen Wettbewerben der öffentlichen Verwaltung und Praktika zugelassen sowie in die jeweiligen Berufsalben eingetragen zu werden. Es reicht, die erhaltene Bestätigung über die erfolgte Hinterlegung bei den zuständigen Ämtern einzureichen. Die Antragsteller/innen sind somit nicht gegenüber Absolventinnen und Absolventen der italienischen Universitäten benachteiligt.
Die Studieninformation Südtirol gibt Informationen zu den Universitäten, an denen die Staatsprüfungen abgelegt werden können, und zur Eintragung in die Berufsalben (Tel. +39 0471 413307).
Vor der Anerkennung darf ausschließlich der österreichische Grad geführt werden (z.B. Mag.).
Nach der Anerkennung kann in Italien entweder der ursprünglich erworbene österreichische Grad (z.B. Mag.) oder der entsprechende italienische Grad geführt werden (z.B. Dott.), während in Österreich weiterhin nur der österreichische Grad geführt werden darf.
Zu beachten ist, dass der italienische Grad „dottore“ (Dott.) auf Deutsch nicht mit „Doktor“ (Dr.) übersetzt werden darf. Der Grad „Doktor“ steht nämlich nur den Absolventen eines Doktoratsstudiums (PhD) zu.
Beratung
Autonome Provinz Bozen
Bildungsförderung-Studieninformation Südtirol
Andreas-Hofer-Straße 18 - 39100 Bozen
Tel. +39 0471 413307 / 01
cristina.pellini@provincia.bz.it
Verfahrensverantwortlicher
Freie Universität Bozen
Studierendensekretariat
Universitätsplatz 1 - 39100 Bozen
Tel. +39 0471 012200
studentoffice@unibz.it