Bachelor in
Welchen Einfluss hat die Online-Kommunikation auf unser Leben? Wie kann Öffentlichkeitsarbeit mit Menschen unterschiedlicher Kulturen funktionieren, die sich aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenwachsens und aufgrund der Einwanderung immer näher kommen?
Der dreisprachige Bachelor in Kommunikations- und Kulturwissenschaft hilft dir dabei, Antworten auf diese und viele andere Fragen zu finden. Ziel des Studienanganges ist es, Ihnen anhand eines breit gefächerten Angebotes an Lehrveranstaltungen - von Psychologie über Linguistik bis hin zu Wirtschaft - das nötigen Grundlagenwissen und die relevanten Soft Skills zu vermitteln, um in Sektoren wie Unternehmenskommunikation, Kultur- und Non-Profit, im Verlagswesen oder in Bildungsinstitutionen beruflich Fuß zu fassen.
Bachelorklasse: L-20
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 40 EU + 4 Nicht-EU
Campus: Brixen
Studiengebühren: ca. 1350 € pro Jahr
Der Studienplan beinhaltet grundlegende Lehrveranstaltungen in Fächern wie Analyse kultureller und kommunikativer Prozesse, Kulturanthropologie oder Allgemeine Linguistik. Daneben werden weiterführende Lehrveranstaltungen mit hohem Praxisbezug angeboten, wie beispielsweise Webdesign oder Marketing.
Über Wahlfächer im Ausmaß von 12 Kreditpunkten können Sie ihr Studium zusätzlich individualisieren, indem Sie Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten - Design und Künste oder auch Wirtschaftswissenschaften - belegen.
Studiengangsleiter: Prof. Alessandro Vietti (photo)
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Maria Hafner
Die Studierenden werden im ersten Studienjahr durch ein persönliches Tutoring unterstützt, das darauf abzielt, sie während des Studieneinstiegs zu begleiten. Den Studierenden werden Peer Tutor:innen zugewiesen, die ihnen beispielsweise bei der Organisation des Studiums, bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen oder bei generellen Fragen zum Universitätsleben behilflich sein werden.
Ein Auslandsstudium ist im Rahmen der Austauschprogramme an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Leuphana in Lüneburg und der Universität Koblenz-Landau in Deutschland sowie an Universitäten in Malta und Madrid möglich. Sie müssen außerdem ein Pflichtpraktikum von mindestens 300 Stunden absolvieren und profitieren dabei von einem breiten Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland.
Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges finden in Kommunikations-, Werbe- oder Marketingagenturen Anstellung. Sie arbeiten häufig auch in der Öffentlichkeitsarbeit von Non-Profit-Unternehmen und öffentlichen Institutionen, wie z.B. Museen oder Pressestellen öffentlicher Einrichtungen. Weitere Berufsfelder sind die Durchführung von Tagungen, Messen, Kongressen sowie die Planung, Koordinierung und Evaluierung von Aus- und Weiterbildungsangeboten.
Außerdem ist ein Weiterstudium in einem Master der Grundstufe oder einem zweijährigen Master möglich und nicht zuletzt auch die Bewerbung an einer Journalistenschule.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventinnen und Absolventen.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Sie können einen Termin mit Student Ambassadors buchen und haben so die Möglichkeit, den Campus Bozen zu besuchen und einen Einblick in Ihr zukünftiges Studierendenleben zu erhalten. Die Touren finden vom 15. Juli bis zum 30. August 2024 an jedem Werktag, von Montag bis Freitag (außer Schließungen von Universitäten), statt.
Wenn Sie daran interessiert sind, den Campus Brixen (wo dieser Studiengang stattfindet) zu besuchen, senden Sie bitte eine E-Mail an apply@unibz.it, um eine Tour zu organisieren.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 07.05.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 18.03.2024 (Anmeldung: 01. -10.03.2024) und 17. - 18. - 19. und 22. - 23.04.2024 (Anmeldung: 25.03. - 09.04.2024)
Aufnahmeprüfung: 23.05.2024
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 28.05.2024
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 06.06.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 12.07. - 06.08.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 29.05. - 10.07.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 24. - 29.06.2024 (Anmeldung: 29.05. - 16.06.2024)
Aufnahmeprüfung: 18.07.2024
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 30.07.2024
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 06.08.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 06.08.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 02. - 20.09.2024 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 01 - 02.10.2024
Lehrbetrieb: 30.09. - 23.12.2024
Ferien: 24.12.2024 - 06.01.2025
Lehrbetrieb: 07.01. - 25.01.2025
Prüfungssession: 27.01. - 15.02.2025
Lehrbetrieb: 03.03. - 17.04.2025
Ferien: 18.- 21.04.2025
Lehrbetrieb: 22.04. - 14.06.2025
Prüfungssession: 16.06. - 12.07.2025
Prüfungen: 25.08. – 27.09.2025
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 30
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 30 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-18/L-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absolute:r Anfänger:in sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B2 anmelden können.
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger:in sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger:innen ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Anfang September müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Test zum Nachweis ihrer Italienischkenntnisse ablegen.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Bei Punktegleichheit hat der/die jüngere Bewerber*in Vorrang.
Sie müssen daher im Bewerbungsportal:
(*) Sollten Sie die Noten des drittletzten und/oder vorletzten Jahres der Oberschule nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis /keine Ersatzerklärung belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht.
Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten. Sollten Sie bereits einen Hochschulabschluss besitzen, wird die Kommission den Durchschnitt der bestandenen Universitätsprüfungen in Betracht ziehen.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Sie können damit nach Italien einreisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudien) teilzunehmen und um sich an der Universität zu immatrikulieren.
Die Italienischprüfung für Studieninteressierte, die sich für einen Bachelor beworben haben, findet Anfang September am Campus Bozen statt. Die mündliche Prüfung kann auch online abgelegt werden.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1373 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Fakultät organisiert Termine für die vorläufige Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).